Für eine attraktive Contact- und Callcenter-Branche
Als Arbeitgeberverband vertritt contactswiss die Interessen von Dienstleistungsunternehmen, die für Dritte Tätigkeiten in den Bereichen Contact- und Callcenter sowie Customersupport erbringen; insbesondere im Zusammenhang mit Fragen im Bereich der Sozialpartnerschaft wie auch als Schnittstelle zu regulierenden Behörden.
contactswiss ist neben dem Branchenverband CallNet.ch und syndicom (Gewerkschaft Medien und Kommunikation) Mitunterzeichner des per 1. September 2015 in Kraft gesetzten und per 1. Juli 2018 vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärten GAV der Contact- und Callcenter-Branche (teilweise Änderungen von Bestimmungen mit Bundesratsbeschluss vom 16. Januar 2020 per 1. März 2020).
Als Arbeitgeberverband hat sich contactswiss aktiv in die Ausgestaltung des GAV der Contact- und Callcenter-Branche eingebracht, um für die gesamte Contact- und Callcenter-Branche Mindeststandards festzulegen, Lohn- und Sozialdumping ein Ende zu bereiten sowie zeitgemässe Anstellungsbedingungen deutlich zu definieren. Dies, um die zukunftsträchtige Contact- und Callcenter-Branche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen sowie die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Für die Sicherstellung der Einhaltung der Vertragsbedingungen zeichnet eine Paritätische Kommission verantwortlich. contactswiss ist hierin mit zwei Delegierten vertreten. Als Arbeitgeberverband hat sich contactswiss das Ziel gesetzt, sich aktiv für den Erhalt und die Weiterentwicklung des GAV der Contact- und Callcenter-Branche einzusetzen.