GAV für die Contact- und Callcenter-Branche
Kurz nach der Gründung von contactswiss als Arbeitgeberverband starteten die Verhandlungen mit syndicom (Gewerkschaft Medien und Kommunikation) über einen GAV für die Contact- und Callcenter-Branche. Mit ihm sollten Lohn- und Sozialdumping ein Ende bereitet sowie zeitgemässe Anstellungsbedingungen deutlich definiert werden. Dies, um die zukunftsträchtige Contact- und Callcenter-Branche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen sowie die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Am 20. Mai 2015 war es dann bereits so weit: Der GAV wurde seitens contactswiss und syndicom unterzeichnet. Er trat alsdann am 1. September 2015 in Kraft. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vertragsbedingungen wurde ausserdem eine Paritätische Kommission gegründet. Hiermit war ein wichtiger Meilenstein genommen. Der nächste sollte alsbald folgen.
Schon im darauffolgenden Jahr unterzeichnete auch der Branchenverband CallNet.ch den GAV. Hierdurch konnte die Abdeckung des GAV in der Contact- und Callcenter-Branche beträchtlich erhöht werden. Zudem waren mit der Unterzeichnung des GAV die Voraussetzungen für ein Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung des GAV durch den Bundesrat erfüllt. Am 7. Juni 2018 beschloss alsdann der Bundesrat, den GAV der Contact- und Callcenter-Branche per 1. Juli 2018 für allgemeinverbindlich zu erklären. Entsprechende, allgemeinverbindliche Änderungen erfolgten per 1. März 2020 und 1. Oktober 2024.
Seitdem gelten schweizweit für die gesamte Contact- und Callcenter-Branche Mindeststandards, wodurch gegenüber der Öffentlichkeit und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Vertrauen in die Branche gestärkt, die Transparenz erhöht sowie das Image verbessert werden konnte. Überdies bot sich die Möglichkeit, «schwarze Schafe» innerhalb der Contact- und Callcenter-Branche zu beseitigen. Als Arbeitgeberverband hat sich contactswiss das Ziel gesetzt, sich aktiv für den Erhalt und die Weiterentwicklung des GAV der Contact- und Callcenter-Branche einzusetzen.